Hausordnung
Die Haus und Badeordnung
der Lenne Therme GmbH & Co KG - Schwimmbad und Sauna in Le.- Meggen
Sehr geehrter Badegast,
die Lenne Therme möchte allen Besucherinnen und Besuchern einen angenehmen und ungestörten Badeaufenthalt ermöglichen.
Aus diesem Grunde werden Sie gebeten, die nachfolgenden Regeln, die Sie mit dem Lösen der Eintrittskarte als verbindlich anerkennen,
zu beachten:
I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
1. Die Lenne Therme betreibt und unterhält das Hallenbad für den öffentlichen, schulischen und Vereinsbetrieb.
2. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Lenne Therme. Die Bäder
dienen als öffentliche Einrichtung gemeinnützigen Zwecken, insbesondere der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der
Jugendpflege, Erholung und sportlicher Betätigung der Bevölkerung. Die Benutzungsordnung soll den Betrieb in den Bädern so regeln,
dass alle Benutzer die größtmögliche Freude an ihrem Badbesuch haben.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
1. Die Haus- und Badeordnung der Lenne Therme ist für alle Badegäste verbindlich.
2. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung
sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
3. Die Badleitung übt das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Mitarbeiter des
Sport- und Bäderamtes ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen diese Haus- und Badeordnung verstoßen, können durch die
Badleitung des Hauses verwiesen werden. Das Eintrittsgeld wird
in diesen Fällen nicht erstattet. Zutrittsberechtigungen sind dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
4. In besonderen Betriebsteilen, wie z.B. Solarien, Gastronomie, Schwimm- und Badebecken und
deren Einrichtungen, wie z.B. Wasserspielgeräte, gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.
§ 3 Badegäste
1. Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten
Badebereichen gelten Einschränkungen.
2. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den
jeweiligen Nutzungsbereich sein.
3. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen
können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
4. Der Zutritt ist insbesondere für Personen nicht gestattet,
- die unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel stehen,
- die Tiere mit sich führen,
- die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,
- die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen.
5. Kinder unter 7 Jahren sind nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten oder der von diesen
beauftragten zur Aufsicht geeigneten volljährigen Personen zugelassen.
Dem Erziehungsberechtigten oder dem Beauftragten obliegt die
Verantwortung für das Verhalten der Kinder.
6. Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch
nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten.
§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise
1. Die Öffnungszeiten und die gültigen Eintrittsentgelte werden durch Aushang bekannt gegeben und
sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.
2. Für besondere Badeangebote gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.
3. Die Leitung des Bades und die Bäderverwaltung können die Benutzung eines Bades ganz oder in
Teilen beschränken. In der Regel erfolgt eine teilweise Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Wasserfläche für jedermann
in den Schwimmhallen durch den Schul- und Vereinssport.
Bei Umbauten, Betriebsstörungen, Reparaturen oder sonstigen Gründen kann die Lenne Therme einzelne oder ganze Bereiche
schließen, oder die Betriebszeit abweichend festsetzen.
4. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote, sowie der
gesamten Einrichtung, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
Einzelzutrittsberechtigungen sind nur am Tag des Erwerbs gültig.
5. Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
6. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
7. Für verlorengegangene oder nicht ausgenutzte Zutrittsberechtigungen wird kein Ersatz geleistet.
Hiervon ausgenommen sind Dauerkarten. Bei Nachweis der Barcodenummer werden diese gegen Zahlung der
Bearbeitungskosten ersetzt.
8. Kassenschluss für die gesamte Einrichtung ist eine Stunde vor Ende der Badebetriebszeit.
9. Die Schwimmbecken und der Saunabereich sind fünfzehn Minuten vor
Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
§ 5 Verhaltensregeln
1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der
Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Anstößige Handlungen und Darstellungen sind verboten.
2. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen,
die in den jeweiligen Nutzungshinweisen geregelt sind.
3. Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten werden.
4. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder
andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der Badegäste kommt.
5. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht
mitgenommen werden. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung nicht gestattet.
6. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen ist nur mit Erlaubnis des
Aufsichtspersonals gestattet.
7. Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden,
Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
8. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
9. Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
10. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
11. Das Kaugummi-kauen ist im gesamten Betrieb nicht gestattet.
12. Liegen dürfen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal
gehalten, reservierte Liegen abzuräumen.
13. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
14. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner
Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss
werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer
geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
15. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln,
Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag i.H. von 25,00 Euro in Rechnung gestellt.
II BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE
§ 6 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken
1. Schwimm- und Badebecken dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste.
Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.
§ 7 Verhalten im Beckenbereich
1. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere
Badegäste. Schwimmende im Schwimmerbecken sind von den anderen Badegästen nicht unnötig zu behindern.
2. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche
Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.
3. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Schwimm- und Badebecken ist verboten.
4. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich.
5. An den Einsteigleitern oder -treppen und dem Trennseil ist es untersagt zu turnen.
6. Schwimm- und Sprungbecken dürfen nur von geübten Schwimmern benutzt werden.
Den Nichtschwimmern stehen die Nichtschwimmerbereiche des Sportbeckens und
das separate Nichtschwimmer/Kinderbecken zur Verfügung.
§ 8 Besondere Einrichtungen, Wasserattraktionen
1. Bei Sprunganlagen und Wasserspielgeräten sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
2. Das Springen von der Sprunganlage geschieht auf eigene Gefahr und ist nur nach der Freigabe
durch das Aufsichtspersonal gestattet. Vor dem Absprung ist sicher zu stellen, dass der
Sprungbereich frei ist. Die Absprungplattform darf jeweils nur eine Person betreten. Der Aufenthalt im Sprungbereich ist nach
Freigabe der Sprunganlage verboten.
III BESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE
§ 10 Zweck und Nutzung der Saunaanlage
1. Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste.
2. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.
§ 11 Saunagäste
1. Personen unter 14 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung einesVolljährigen gestattet.
§ 12 Verhalten in der Saunaanlage
1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
2. Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
3. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu
benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht verunreinigt werden (Schweiß, Cremes, o.ä.)
4. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher
benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
5. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich
deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
6. Badeschuhe sind vor den Schwitzräumen abzustellen.
7. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche,
Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/ Sitzunterlage wird in die
Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen. Nach Verlassen der Schwitzräume ist die Körperunterlage immer mitzunehmen.
8. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder
anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
9. In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten.
In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
10. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen,
körpergroßen Unterlage benutzt werden.
11. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen,
den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.
12. Aufgüsse gibt es Planmäßig zu jeder vollen Stunde. Ein verspätetes hinzustoßen stört die
Aufgussruhe sowie das erreichte Raumklima und ist daher nicht gestattet.
§ 13 Besondere Hinweise
1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere
Risiken bestehen.
2. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B.
höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen.
Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.
3. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.
4. Im übrigen wird auf die Empfehlungen des Deutschen Saunabundes verwiesen.
IV HAFTUNGSBESTIMMUNGEN
§ 14 Haftung bei Schadensfällen
1. Die Badegäste benutzen die Bädereinrichtung auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine
Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um Schäden
aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d. h.
von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertraut. In diesen Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen
Vorschriften. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall
sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den
gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines
Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des
Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen,
den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
3. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln,
Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag i.H. von 25,00 Euro in Rechnung gestellt.
V AUSNAHMEN
1. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei besonderen Anlässen (z.B. Sonderveranstaltungen)
können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der
Haus- und Badeordnung bedarf.
VI. INKRAFTTRETEN
1. Diese Haus- und Badeordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Im Auftrag:
Die Betriebsleitung der Lenne Therme GmbH & Co KG
Dominik Drees, Lennestadt 01.01.2010
Dominik Drees, Lennestadt 01.01.2010
